Nachdem die Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erfolgreich abgeschlossen sind, bleibt das im Feb. 2016 hierzulande eingeführte Brivaracetam (Briviact®, UCB) ohne Einschränkungen verfügbar. Damit wurde erstmalig nach Inkrafttreten des AMNOG (2011) für ein Antiepileptikum auf Basis der frühen Nutzenbewertung ein Erstattungsbetrag vereinbart. Brivaracetam ist indiziert zur Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren.
Pharma-Neu
Neuro-Depesche 7-8/2017